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Funktionsausbildung Bauüberwacher/Fachbauüberwacher Bahn Telekommunikation gemäß Ril 046.2758 der DB InfraGo AG

Kursnr.
27-117-1
Beginn
Mo. 01.03.2027
Ende
Fr. 19.03.2027
Dauer
14 Tage
Kursort
Gebühr
12286,75 € (Brutto)
Kursbeschreibung

Auf der Grundlage des AEG, der EBO, der VV BAU-STE sowie der Richtlinie 806 regelt die Richtlinie 046.2758 die Ausbildung zum Bauüberwacher Bahn / Fachbauüberwacher Telekommunikation (TK), mit dem Ziel, den Teilnehmenden zu befähigen, die Aufgaben der Bauüberwachung im Bereich Telekommunikation wahrzunehmen.

Aufgaben des Bauüberwachers Bahn Telekommunikation beinhalten z.B.

  • Durchführung von Bauüberwachungsleistungen bei Arbeiten an Telekommunikationsanlagen gem. VV BAU-STE gem. Ril 806.1000 sowie der gültigen Prozesse
  • Wahrnehmen der Sicherungsüberwachung
  • Wahrnehmen der Aufgaben des Anlagenbeauftragten für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen
  • Wahrnehmen der Aufgaben des Betra-Antragstellers und des Technischen Berechtigten


Voraussetzungen

  • Deutschkenntnisse entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nach Mindeststandard B2.

Voraussetzungen für Bauüberwacher Bahn Telekommunikation

Als Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung müssen erfüllt sein:


  • Nachweis einer medizinischen und psychologischen Eignung gem. Handbuch 10700 für Betriebsbeamte nach EBO §47 Abs. 1 Nr. 4 (andere Aufsichtsführende), sowie die medizinische Eignung als Sicherungsüberwacher. Die medizinische Eignung ist regelmäßig erneut nachzuweisen.
  • Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich LST, Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Studiengänge bzw. ein vergleichbarer Abschluss eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
  • Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z.B. eine bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
  • Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens sechs Monaten in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der TK bzw. im Bau von Anlagen der TK nachgewiesen werden.
  • Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und für die Zulassung zum Feststellungsgespräch zur Anerkennung als Bauüberwacher Bahn TK muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der TK bzw. im Bau von Anlagen der TK im Geltungsbereich der EBO nachgewiesen werden.
  • Zusätzlich muss zur mündlichen Abschlussprüfung die Anerkennung als Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 für Tk-Anlagen nachgewiesen werden.

Voraussetzungen für Fachbauüberwacher Telekommunikation

Als Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung müssen erfüllt sein:

  • Nachweis einer medizinischen und psychologischen Eignung gem. Handbuch 10700 für Betriebsbeamte nach EBO §47 Abs. 1 Nr. 4 (andere Aufsichtsführende), sowie die medizinische Eignung als Sicherungsüberwacher. Die medizinische Eignung ist regelmäßig erneut nachzuweisen.
  • Erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker oder geprüfter Industriemeister der Fachrichtungen LST, Elektro- oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Fachrichtungen oder
  • Ein als gleichwertig anerkannter Abschluss bei der ehemaligen Deutschen Bundesbahn oder Deutschen Reichsbahn entsprechend der Fachrichtung
  • Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens eineinhalb Jahren (18 Monate) nachgewiesen werden, davon mindestens sechs Monaten einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der TK im Geltungsbereich der EBO.
  • Zusätzlich muss zur Ausbildung die Anerkennung als Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 für Tk-Anlagen nachgewiesen werden.
  • Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nachgewiesen werden, davon mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der TK im Geltungsbereich der EBO.
  • Das Feststellungsgespräch kann gekoppelt mit der mündlichen Abschlussprüfung durchgeführt werden.


Abschluss

Die Ausbildung wird mit mehreren schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen/Klausuren sowie einer Abschlussprüfung abgeschlossen, die von der Prüfungskommission der DB InfraGO AG abgenommen wird. Die Qualifikation wird in einem Befähigungsausweis dokumentiert. Die Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung übernimmt die Ortolan Akademie.


Bemerkung

Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch die Fachstelle Bauüberwachung der DB InfraGO AG. Unter Nutzung des Vordrucks "Nachweis der Voraussetzung" sowie der Einzelnachweise (Bescheinigungen) sind diese vollständig spätestens 6 Wochen vor Beginn der Qualifizierung der Fachstelle Bauüberwachung vorzulegen. Aktuelle Informationen können unter https://netz-bauueberwachung.deutschebahn.com/netz-bauueberwachung  entnommen werden. Das Einreichen der kompletten Unterlagen bei der Fachstelle übernehmen wir gern für Sie. Senden Sie dafür alle vollständigen Unterlagen an: infra-berlin@ortolan-akademie.de.


Empfehlung

Mit Erfolg abgelegte Prüfungen zum Schaltantragsteller und Bahnerdungsberechtigten.


Hinweis

Die Bestimmungen für die regelmäßige Fortbildung der Bauüberwacher LST sind in der Ril 046.2000A15 „Grundsätze Lernen und Qualifizieren der DB InfraGO AG“ festgelegt.

Dozent(en)

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